Doppelgaragen gibt es auch mit Satteldach

Vandalismus: Reicht der Versicherungsschutz aus?

Vandalismusschäden an Autos sind mittlerweile ein ernsthaftes Problem – und zwar nicht nur in Großstädten. Auch auf dem flachen Land häufen sich die Fälle, wo Autobesitzer erschrocken feststellen müssen, dass das am Abend zuvor auf der Straße abgestellte neue Auto am nächsten Morgen plötzlich deutlich weniger Seitenspiegel und Zierleisten hat. „Zahlt doch sowieso die Versicherung?“ Nicht in jedem Fall …

Wenn ein Auto mutwillig zerstört oder beschädigt wird und der Täter nicht ermittelt werden kann, erhält nur derjenige Autobesitzer Schadenersatz, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. In Teilkaskoversicherungen ist Vandalismus nicht abgedeckt – nachzulesen auf www.versicherung-und-verkehr.de.

Vorsicht Schadenfreiheitsrabatt!

Doch auch mit einer Vollkaskoversicherung können Laternenparker nicht unbedingt beruhigter schlafen. Weil (gemeldete) Vandalismusschäden in aller Regel zu Höherstufungen in den Versicherungstarifen führen, zahlen die betroffenen Autobesitzer immer „drauf“. Entweder in Form von höheren Prämien – oder indem sie die angefallenen Kosten gleich selbst bezahlen (wenn die Schäden nicht zu groß sind), weil sie den Schadensfreiheitsrabatt nicht gefährden wollen.

Am besten in der Betonfertiggarage abstellen

Fakt ist: Eine Vollkaskoversicherung kann durchaus sinnvoll sein. Effektiv vor Vandalismusschäden geschützt ist ein Auto allerdings am besten in einer Betonfertiggarage.

Mehr Informationen direkt bei der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V. unter www.betonfertiggaragen.de.