Einzelgarage mit Schleppdach integriert in Hausbau

Herbststürme: alles sicher?

Wenn sich der Sommer dem Ende nähert, rückt zugleich die Zeit der Herbststürme näher. Eigentlich kein Grund zur Sorge – schließlich sind eventuelle Schäden an Haus und Auto ja durch die Versicherung abgedeckt. Oder etwa nicht?

Grundsätzlich ist ein Herbststurm tatsächlich eine in der Wohngebäude-, Hausrat- und Fahrzeug- oder Haftpflichtversicherung berücksichtigte Gefahr. Wenn ein herbstliches Tief also Äste vor sich hertreibt und dadurch Schäden an einem auf der Straße abgestellten Fahrzeug verursacht, werden diese im Allgemeinen durch die Versicherung bezahlt.

Versicherungslage manchmal unklar

Allerdings weisen Versicherungsexperten darauf hin, dass nicht immer ganz klar ist, welche Versicherung denn nun tatsächlich greift – und dass ein teilkaskoversicherter Autobesitzer deshalb unter Umständen die Kosten in Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung selbst tragen muss.

Mindestens Windstärke 8

Tatsächlich wird ein Sturm von den Versicherungen nämlich in aller Regel nur dann als solcher anerkannt, wenn er mindestens Windstärke 8 erreicht. Wobei die Nachweispflicht im Zweifelsfall auch noch beim Versicherungsnehmer liegt! Fällt also bei starkem Wind vom Baum des Nachbarn ein Ast aufs Autodach und zerbeult dieses, kommt dessen Haftpflichtversicherung nur dann für den Schaden auf, wenn der Wind mindestens 62 km/h erreicht.

Alter oder junger Baum?

Noch schwieriger wird die Haftungsfrage, wenn der Ast nicht von einem nachweislich alten und morschen, sondern von einem jungen, gesunden Baum herunterfällt. Laut einer Pressemitteilung der ARAG werten es Richter „als naturgegebenes Risiko, dass ein Sturm auch gesunde Äste von Bäumen reißen kann“. In so einem Fall bleibt der Geschädigte dann „auf den Kosten sitzen“.

Sicher in der Betonfertiggarage

Wer also wirklich auf Nummer sicher gehen will, stellt sein Auto am besten immer in der eigenen Betonfertiggarage ab. Darin kann der Herbststurm dem Auto in aller Regel nichts anhaben – es entstehen erst gar keine teuren Schäden und die unter Umständen aufwändigen Verhandlungen mit der Versicherung entfallen. Zudem gibt es interessante Versicherungs-Sonderkonditionen für Fahrzeuge, die in der Garage abgestellt werden.

Die Betonfertiggarage trotzt heftigsten Winden

Im Gegensatz zu einem offenen Carport können in eine Betonfertiggarage in aller Regel keine Stöcke und Steinchen durch Stürme hineingewirbelt werden und richten auch keinen Schaden an den Außenwänden der Garage an – was bei weniger stabilen Leichtbaumaterialien durchaus möglich ist.

Wer bis jetzt noch keine Betonfertiggarage besitzt, kann sich eine solche übrigens innerhalb kürzester Zeit aufstellen lassen – die Lieferfristen sind kurz, die Vorbereitungen schnell abgeschlossen und die Garage selbst ist in den meisten Fällen innerhalb von einer Stunde „bezugsfertig“.

Mit der eigenen Betonfertiggarage verlieren die Herbststürme ihren Schrecken.

Weitere Informationen unter www.betonfertiggaragen.de oder direkt bei der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V.