Betonfertiggaragen sind vielerorts genehmigungsfrei

Ganz einfach: Genehmigung von Betonfertiggaragen

Wer jetzt noch schnell den zu Ende gehenden Sommer dafür nutzen möchte, sein Auto möglichst bald in einer Garage unterzubringen, hat mit einer Betonfertiggarage „beste Karten“. Betonfertiggaragen müssen nämlich in den meisten Regionen nicht das aufwändige Einzelgenehmigungsverfahren durchlaufen!

Während gemauerte Garagen vielerorts das bis zu rund 12 Wochen dauernde Einzelgenehmigungsverfahren durchlaufen müssen, reicht für Betonfertiggaragen in vielen Fällen die wesentlich einfachere und unkomplizierte „Bauanzeige“ aus. Nach deren Abgabe bei der zuständigen Genehmigungsbehörde kann meist umgehend mit dem Aufstellen der Betonfertiggarage begonnen werden!

Besonders angenehm: Die meisten Betonfertiggaragenhersteller sind bei den Behördengängen behilflich.

Auskünfte zur jeweiligen Baurechtssituation vor Ort erteilt übrigens die örtliche Genehmigungsbehörde. Aktuelle Baurechtsdokumente der verschiedenen Bundesländer lassen sich außerdem unter www.baurecht-dienst.de gegen eine entsprechende Gebühr online ordern (Doch Achtung: die länderrechtlichen Vorschriften werden in aller Regel durch lokale oder regionale Vorschriften ergänzt, die unbedingt zu beachten sind).