Seitenlauftor für bequemes Einfahren in die Garage

Saisonkennzeichen: stillgelegte Fahrzeuge in die Garage.

Saisonkennzeichen werden immer beliebter. Egal, ob Cabrio, Oldtimer oder „Muscle-Car“ … immer mehr Schmuckstücke auf vier Rädern werden mittlerweile nur noch saisonweise zugelassen. Und das, ohne dass dafür, wie früher, zweimal im Jahr der Gang zur Zulassungsstelle notwendig ist. Doch Vorsicht! Mit abgelaufenem Saisonkennzeichen darf ein Fahrzeug nicht einfach auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden!

Während Hobby- und Zweitfahrzeuge früher Jahr für Jahr ab- und dann wieder angemeldet werden mussten, lässt sich das heute sehr viel einfacher mit dem 1997 eingeführten „Saisonkennzeichen“ regeln. Das Saisonkennzeichen ist nämlich ohne weitere Formalitäten immer nur für einen bestimmten Zeitraum gültig (mindestens zwei, höchstens elf Monate). Das An- und Abmelden entfällt. Allerdings hat ein Saisonfahrzeug dann außerhalb der Saison auch nichts auf der Straße verloren!

Nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Saisonfahrzeug in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, auch keinen Versicherungsschutz hat. Deshalb darf es weder auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bewegt noch geparkt werden. Der ADAC rät deshalb dringend dazu, Saisonfahrzeuge in einer Garage abzustellen.

Empfindliche Strafen

Das Internetportal AutoNews gibt an, dass ein unberechtigtes Abstellen auf öffentlichen Straßen und Plätzen satte 40 Euro Geldbuße und drei Punkte in Flensburg kostet. Übrigens gilt nach Informationen von AutoNews auch der allen zugängliche Parkplatz einer Wohnanlage als „öffentlicher Parkraum“. Und selbst der Stellplatz eines Parkhauses ist unter Umständen nicht für den „Winterschlaf“ eines Saisonfahrzeugs geeignet: AutoNews empfiehlt, den entsprechenden Mietvertrag daraufhin zu überprüfen, ob auch nicht-zugelassene Fahrzeuge dort abgestellt werden dürfen.

Am besten ist – darin sind sich die Experten einig – ein Saisonfahrzeug in der eigenen Garage aufgehoben.

Weitere Informationen zum Saisonkennzeichen unter:
www.adac.de Stichwort: Saisonkennzeichen
www.auto-news.de