Garagen vor Gericht: 5 interessante Urteile
Genau wie wir Menschen uns mit einem Dach über dem Kopf schützen, gewähren wir auch unseren Fahrzeugen gern schützende Unterstellmöglichkeiten. Doch dabei bleibt es nicht immer. „Mit meinem Eigentum darf ich machen, was ich will!“, das ist sicher die vorherrschende Meinung zur Nutzung des eigenen Hauses und Grundstücks. Seine Grenzen findet diese Einstellung in der Regel im Baurecht oder schlussendlich in den Urteilen von Verwaltungsgerichten verschiedener Instanzen. Denn nicht selten kommt es über die Art der Nutzung oder bauliche Begebenheiten zum Streit. Wir haben einige richtungsweisende Urteile zusammengestellt:
Wenn die Fertiggarage zur Werkstatt werden soll
Für viele Heimwerker ist es nur logisch, das eigene Werkzeug und die Werkbank in der Garage zu platzieren. Doch häufig ist nicht einmal eine solche Nutzung zulässig, da Garagen generell nur zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Was aber, wenn eine Garage komplett und offiziell zu einer Werkstatt umgenutzt werden soll? Dies ist unter gewissen Umständen grundsätzlich möglich, gestaltete sich im vorliegenden Fall jedoch schwierig. Ein Unternehmer wollte in einem Wohngebiet einen mechatronischen Betrieb einrichten, was die zuständige Kreisverwaltung unter strengen Auflagen auch gestattete. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 L 677/15) gab jedoch einem Eilantrag der Nachbarn statt, die das verhindern wollten. Diese Art von Firma falle nicht in die Kategorie eines ausnahmsweise zulässigen Handwerksbetriebs, der auch in einem Wohngebiet erlaubt werden könne – zum Beispiel, weil er den täglichen Bedarf der Anwohner decke.
Das Garagendach als Dachterrasse
Heutzutage werden Dachterrassen in der Regel direkt beim Bau eines Gebäudes oder einer Garage mitgeplant. Hierfür bestehen sogar exakte Richtlinien, um sichere Konstruktionen zu schaffen. Im Fall eines Mieters war dies etwas anders. Da er aus seiner Küche heraus eher zufällig das Dach seiner Garage betreten konnte, richtete er sich diese als Terrasse her. Zur Absturzsicherung baute er sogar eine Reling an die Dachkante. 37 Jahre lang ließ ihn der Vermieter mit dieser Konstruktion gewähren, dann legte dessen Sohn und Erbe Einspruch gegen diese Nutzung ein. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 432 C 25060/13) wollte dieser Forderung nicht entsprechen. Nach einer so langen Zeit der Gestattung bedürfe es schon eines triftigen Grundes, um dem Mieter seine Dachterrasse plötzlich zu sperren.
Der Kfz-Stellplatz für Getränke
Was tun, wenn ein Kfz-Stellplatz zur Wohnung gehört, man als Mieter aber weder Auto noch Motorrad besitzt? Das fragte sich auch ein Mann aus Stuttgart, der schließlich zu dem Schluss kam, dass der ihm zustehende Parkplatz auch ein hervorragender Stellplatz für Getränkekisten sei, sodass er diese nicht in der Wohnung lagern musste. Das Amtsgericht Stuttgart (Aktenzeichen 37 C 5953/15) sah dies anders und untersagte eine derartige Nutzung. Ein offener Kfz-Stellplatz in einer Tiefgarage sei seiner Bestimmung nach zum Parken eines Pkw gedacht. Wer ihn zweckentfremde, muss im Falle von Beschwerden mit Konsequenzen rechnen. Es handle sich demnach um einen vertragswidrigen Gebrauch, denn diese Fläche sei für Pkw nebst Zubehör und allenfalls noch für Fahrräder gedacht. Mineralwasservorräte sollten in geschlossenen Räumen aufbewahrt werden.
Parken vor der Garage kann teuer werden
In den Versicherungsbedingungen einer Fahrzeugversicherung ist vereinbart, ob ein Fahrzeugbesitzer sein Auto üblicherweise zum Beispiel in einem Carport, im Freien oder sicher in einer abschließbaren Garage parkt. Ist letzteres der Fall, kann er dazu verpflichtet sein, einen durch Diebstahl des Fahrzeugs entstandenen Schaden selbst zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg hervor. In einem Fall vor dem Landgericht Magdeburg hatte die Klägerin ihr Fahrzeug, anders als im Versicherungsvertrag vereinbart, nicht in der Garage, sondern in der Einfahrt geparkt. Das Gericht sah hierin eine Pflichtverletzung der Klägerin, durch die sich das Diebstahlrisiko erhöht habe. Da die Klägerin zuvor einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte, bei dem sie als „Garagenparkerin“ und einem daraus resultierenden minimierten Diebstahlrisiko eine geringere Versicherungsprämie zahlt, musste sie im Ergebnis daher knapp 6.000 Euro des ihr entstandenen Schadens selbst tragen.
Opulente Garage oder reiner Aufenthaltsraum?
Vielerorts ist es üblich, dass Grenzgaragen die geltenden Abstandsregeln zu Nachbargrundstücken nicht einhalten müssen. Auch nach der Hessischen Bauordnung ist dies so. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte 2017 eine Genehmigung zur Sanierung einer auf seinem Grundstück bereits vorhandenen Garage erwirkt. Diese ließ er abreißen und begann mit dem Neubau. Hiergegen wehrte sich die Klägerin zunächst erfolglos und die Garage wurde fertiggestellt. Weil die Klägerin jedoch meinte, bei dem neu errichteten Gebäude handele es sich nicht um eine nach der Hessischen Bauordnung privilegierte Garage, klagte sie erneut, diesmal mit Erfolg. Der Grund hierfür lag in der Ausgestaltung der „Garage“: Sie spreche für eine abweichende Nutzung des Gebäudes zum Aufenthalt von Menschen, sagte das Oberlandesgericht. Das Gebäude sei mit einer integrierten Terrasse ausgestattet, die aus fest mit dem Boden verbundenen Holzdielen nebst Belichtungs- und Beleuchtungselementen bestehe. Es verfüge zudem in der Decke über Lichtkuppeln, die gesamte Front sei mit einer Glasfalttür versehen. Eine solche bauliche Ausgestaltung dient typischerweise der besseren Ausleuchtung eines zum Aufenthalt von Menschen bestimmten umbauten Raums, stellte das OLG fest und verfügte den Rückbau des Gebäudes, da Aufenthaltsräume und ihnen gleichzustellende Terrassen keine Bauteile darstellten, die zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen im Sinne einer Garage erforderlich seien.
Schon an diesen fünf Beispielen wird deutlich, dass es ratsam ist, bei allen Bauvorhaben und Nutzungsfragen zu einer Garage, Rat vom Fachmann einzuholen. Architekten, Bauingenieure und auch Verbände wie die Fachvereinigung Betonfertiggaragen können hier Auskunft geben und Hilfe vermitteln.