Fertiggaragen in knalligen Farben

Gefährt in Gefahr: Vandalismus nicht immer versichert.

Abgebrochene Antennen, zerstochene Reifen, eingeschlagene Scheiben, zerkratzter Lack oder sogar Totalschaden durch Brandstiftung – Vandalismusschäden nehmen auf deutschen Straßen immer mehr zu.

Ärgerlich für den Inhaber des Fahrzeugs, zumal die Versicherung nicht in jedem Fall zahlt.

Wer zahlt in welchem Fall?

Wenn ein Auto mutwillig zerstört oder beschädigt wird und der Täter nicht ermittelt werden kann, erhält nur derjenige Fahrzeughalter Schadenersatz, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Wie die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe berichtet, muss die Teilkaskoversicherung Schäden an Fahrzeugen nur im Falle eines erfolgten Diebstahls übernehmen. Kein Versicherungsschutz nach geltendem Recht bestehe bei reinem Vandalismus ohne Diebstahl oder bei einem Diebstahlversuch.

Auch bei Vollkasko Vorsicht!

Selbst wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, ist bei Vandalismusschäden nicht unbedingt besser dran: Kommt die Vollkaskoversicherung für einen Vandalismusschaden auf, muss sich der Fahrzeughalter in der Regel auf eine Höherstufung oder eine höhere Selbstbeteiligung einstellen. Kein Wunder, dass viele Autobesitzer die anfallenden Kosten gleich selbst übernehmen, um ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht zuAuch wenn eine Vollkaskoversicherung durchaus sinnvoll sein kann – optimal vor Vandalismusschäden geschützt ist ein Auto nur in einer Garage. Übrigens spart man in diesem Fall sogar bei der Versicherung, da Garagenparker meist einen Rabatt erhalten, der bis zu fünfzehn Prozent des jährlichen Beitrags betragen kann.

Am sichersten in einer massiven Garage.

Auch wenn eine Vollkaskoversicherung durchaus sinnvoll sein kann – optimal vor Vandalismusschäden geschützt ist ein Auto nur in einer Garage. Übrigens spart man in diesem Fall sogar bei der Versicherung, da Garagenparker meist einen Rabatt erhalten, der bis zu fünfzehn Prozent des jährlichen Beitrags betragen kann.

Betonfertiggarage am günstigsten.

Wer nicht nur beim Versicherungsbeitrag sparen will, sondern auch bei der Anschaffung einer Garage, sollte sich für eine Betonfertiggarage entscheiden. „Im Vergleich zur gemauerten Garage spart man beim Erwerb einer Betonfertiggarage bis zu 60 Prozent der Kosten bei rund 14 Prozent mehr Innenraumfläche“, so Martin Heimrich von der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V., „Außerdem wird unter 30 qm in vielen Fällen keine Baugenehmigung benötigt und die Aufstellung kann schon innerhalb eines Tages erfolgen. So kann man sich schnell vor Vandalismus schützen, insbesondere in der kommenden dunklen Jahreszeit.“

Weitere Informationen unter www.betonfertiggaragen.de oder direkt bei der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V.